Wir sind froh und dankbar, dass wir trotz der Pandemie die Gottesdienste feiern können und dies seit einiger Zeit auch ohne Anmeldung. Für Mitte März sind weitreichende Lockerungen angekündigt, die sicher auch Konsequenzen für die Feier der Gottesdienste haben werden. Zum Zeitpunkt der Drucklegung können darüber keine Aussagen gemacht werden. Bitte beachten Sie jeweils die aktuellen Hinweise im Blickpunkt der Gemeinde Schwalbach und auf unseren Homepages. Bis wir das neue Schutzkonzept von Trier im März erhalten, gelten weiterhin folgende Regelungen: Bei der Feier von Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot zwischen Menschen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben oder zum familiären Bezugskreis gehören (Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushalts-angehörige).