Regelungen in der Pfarrei zu...:Totengebet, Trauerfeier, Sterbeamt und Begräbnis

In mehreren Sitzungen hat der Priesterrat unseres Bistums sich mit dieser Thematik beschäftigt; die Konferenz der Leitungsteams wird dies ebenso zeitnah tun.
Auch unser Pfarrgemeinderat hat sich mit dem Arbeitspapier der Diözese eingehend beschäftigt. Unsere Situation vor Ort entspricht den Vorstellungen des Bischofs. Daher bestätigt der Pfarrgemeinderat unsere bisherige Praxis und ergänzt, wie folgt:
Grundsätzlich finden Beerdigungen in der Pfarrei Heilig Kreuz Schwalbach morgens im Rahmen einer Trauerfeier in einer Leichenhalle oder in einer der Kirchen statt; im Ausnahmefall auch direkt am Grab. Bei der Trauerfeier wird eine persönliche Predigt – sofern gewünscht – gehalten, die auch das Leben des/der Verstorbenen in den Blick nimmt. Am Vorabend, am Tag der Beerdigung oder an dem Wochentag, an dem im entsprechenden Pfarrbezirk die Abendmesse gefeiert wird, ist ein Totengebet und integriert in die Abendmesse das 1. Sterbeamt möglich. Zusätzlich wird am Sonntag vor und nach der Beerdigung in allen Hl. Messen der Pfarrei Heilig Kreuz für die/den Verstorbene/n gebetet. Die Möglichkeit eines Sterbeamtes in Verbindung mit der Beerdigung am Morgen bedarf der persönlichen Klärung mit dem Pfarrer.
Pfarrgemeinderat Pfarrei Heilig Kreuz Schwalbach
Diese Regelung hat der Pfarrgemeinderat in seiner Sitzung von Montag, dem 17.02.2025, beschlossen. Sie gilt ab sofort ad experimentum…