Während der Pfarrgemeinderat das verantwortliche pastorale Gremium ist, entscheidet der Verwaltungsrat in allen Angelegenheiten der Finanz- und Vermögensverwaltung. Er vertritt demzufolge die Kirchengemeinde und deren Vermögen.
Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:
- Erstellung eines Haushaltsplanes
- Pflege, Beratung und Entscheidung über die Immobilien und Grundstücke
- Erstellung von Miet-, Pacht- und Leihverträgen
Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Pfarrer. Er kann auf Antrag von diesem Amt vom Bischöflichen Generalvikar entpflichtet werden und ein ehrenamtliches Mitglied des Verwaltungsrates wird mit dem Vorsitz beauftragt.
Der Verwaltungsrat entsendet außerdem Delegierte in die Verbandsvertretung.
(Quelle: Bistum Trier)