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Ehe

Hochzeitsring

In der Ehe als Sakrament der katholischen Kirche wird die Liebe Gottes zu den Menschen in der Liebe zweier Eheleute sichtbar.

So heißt es auch in der Trau­for­mel: ​Ich neh­me dich an als mei­nen Mann/​mei­ne Frau in guten wie in schwe­ren Tagen, in Gesund­heit und Krank­heit. Ich will dich lie­ben, ach­ten und ehren, solan­ge ich lebe.“ Durch die­ses Ver­spre­chen spen­den sich die Ehe­leu­te das Sakra­ment gegen­sei­tig und bezeu­gen Got­tes treue Lie­be zu ihnen, zur Kir­che und zu allen Men­schen, die auch sie stär­ken will. Ihre Treue zuein­an­der wird im Ehe­ring ausgedrückt. 

Kirch­li­che Trau­un­gen fin­den immer im Bei­sein eines Dia­kons oder Pries­ters statt. Eben­so sind Trau­zeu­gen anwe­send, die das Bekennt­nis zuein­an­der und zur Lie­be Got­tes bezeugen. 

Grund­ele­men­te einer sakra­men­ta­len Ehe sind zudem, dass sie als unauf­lös­lich betrach­tet wird (wie die Lie­be Got­tes zu den Men­schen), dass die Ehe­leu­te im bes­ten Sin­ne des Wor­tes Part­ner sind, offen für Kin­der und dass sie sich gegen­sei­tig für das Wohl ihres Part­ners ein­set­zen. Ehe­part­ner sind von Gott beru­fen, sich als star­ke Lebens­ge­mein­schaft in Kir­che und Welt zu enga­gie­ren und ihren Glau­ben zu bekennen.

Wenn ein Part­ner einer sakra­men­ta­len Ehe stirbt, dann kann der noch leben­de Part­ner erneut heiraten.

Eheringe

„vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau/meinen Mann. Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.“

Von der Anmeldung bis zur Feier und danach

1. Kontaktaufnahme

Wir freuen uns, dass Sie kirchlich heiraten wollen. Um mit uns in Kontakt zu treten nutzen Sie bitte das Formular auf dieser Seite. Ein Mitglied des Pfarrbüro-Teams wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen um erste organisatorische Details zu klären. Alternativ können Sie sich auch telefonisch an das zentrale Pfarrbüro wenden.

2. Persönliches Gespräch

Ein persönliches Gespräch zwischen Ihnen beiden und dem Seelsorger, der Sie trauen wird, bietet Raum für Austausch über Trauung und Ehe. In diesem Gespräch wird geklärt, ob die nötigen Voraussetzung zur Schließung der kirchlichen Ehe erfüllt sind. Darüber hinaus soll das Brautgespräch Klarheit über die Bedeutung und die Wirkung des Ehesakraments schaffen.

3. Trauung

Zu dem mit Ihnen vereinbarten Termin treffen wir uns an der Traukirche. Im Kreise Ihrer Familie, Freunde und Gäste schließen Sie im Rahmen eines Gottesdienstes vor Gott den Bund der Ehe.

4. Urkunde

Im Anschluss an den Traugottesdienst erhalten Sie vom Seelsorger die Urkunde und das Stammbuch mit allen aktualisierten Eintragungen zurück.

Für Paare, die nicht aus der Pfarrei stammen oder nicht hier wohnen:

Für die Nutzung unserer Räumlichkeiten sind 100,00 € zu entrichten.

Zusätzlich ist eine Kaution von 50,00 € für die Räume zu hinterlegen. 

Anmeldeformular

Hier können Sie sich anmelden.

 

1. Bräutigam

 

2. Braut

 

3. Standesamtliche Eheschließung

 

4. Hochzeit

 

5. Ihre Kontaktdaten

Ihr Ansprechpartner

Zentrales Pfarrbüro Schwalbach

Hauptstraße 206
66773 Schwalbach
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Worum geht es?

Einfach erklärt

Thumbnail Ehe

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Gott ist die Liebe. Er hat die Menschen aus Liebe erschaffen und zur Liebe berufen. Als Mann und Frau erschaffen, hat er sie in der Ehe zu einer innigen Gemeinschaft des Lebens und der gegenseitigen Liebe berufen, so dass sie „nicht mehr zwei, sondern eins“ sind (Mt 19, 6). Gott segnete sie und sprach zu ihnen: „Seid fruchtbar, und vermehrt euch“ (Gen 1, 28).

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 337

Die eheliche Vereinigung von Mann und Frau, die durch den Schöpfer grundgelegt und mit eigenen Gesetzen ausgestattet wurde, ist von Natur aus auf die Gemeinschaft und das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet. Nach dem ursprünglichen Plan Gottes ist die eheliche Vereinigung unauflöslich, wie Jesus Christus bestätigt: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mk 10, 9).

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 338

Aufgrund der ersten Sünde, die auch den Bruch der vom Schöpfer geschenkten Gemeinschaft zwischen Mann und Frau verursacht hat, wird die eheliche Vereinigung sehr oft durch Zwietracht und Untreue bedroht. Doch in seiner unendlichen Barmherzigkeit schenkt Gott dem Mann und der Frau seine Gnade, damit sie ihre Lebenseinheit nach dem ursprünglichen Plan Gottes verwirklichen.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 339

Vor allem durch die Schule des Gesetzes und der Propheten hilft Gott seinem Volk, nach und nach das Bewusstsein der Einheit und der Unauflöslichkeit der Ehe zu entwickeln. Der Ehebund Gottes mit Israel ist Vorbereitung und Vorzeichen des Neuen Bundes, den Jesus Christus, der Sohn Gottes, mit seiner Braut, der Kirche, geschlossen hat.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 340

Jesus Christus stellt die von Gott gewollte anfängliche Ordnung wieder her. Darüber hinaus gibt er die Gnade, die Ehe in der neuen Würde eines Sakramentes zu leben, nämlich als Zeichen seiner bräutlichen Liebe zur Kirche: „Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt hat“ (Eph 5, 25).

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 341

Die Ehe ist nicht eine Verpflichtung für alle. Im Besonderen beruft Gott einige Männer und Frauen, dem Herrn Jesus auf dem Weg der Jungfräulichkeit oder des Zölibats um des Himmelreiches willen zu folgen. Sie verzichten auf das große Gut der Ehe, um sich um die Dinge des Herrn zu kümmern und danach zu streben, ihm zu gefallen. Sie werden so zu einem Zeichen des absoluten Vorrangs der Liebe zu Christus und des sehnsüchtigen Wartens auf sein Kommen in Herrlichkeit.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 342

Da die Ehe die Gatten in einen öffentlichen Lebensstand innerhalb der Kirche stellt, geschieht die Trauung öffentlich vor dem Priester (oder dem dazu bevollmächtigten Zeugen der Kirche) und den anderen Zeugen.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 343

Der Ehekonsens ist der von einem Mann und einer Frau ausgedrückte Wille, sich einander endgültig hinzugeben, um in einem treuen, fruchtbaren Bund der Liebe zu leben. Die Ehe kommt durch den Konsens zustande, der deshalb unerlässlich und unersetzlich ist. Damit die Ehe gültig ist, muss der Konsens die wahre Ehe zum Gegenstand haben und ein bewusster und freier menschlicher Akt sein, der nicht auf Zwang oder Gewalt beruht.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 344

Mischehen (Ehen zwischen Katholiken und getauften Nichtkatholiken) bedürfen der Erlaubnis der kirchlichen Autorität. Im Fall der Kultverschiedenheit (Ehen zwischen Katholiken und Ungetauften) ist zur Gültigkeit eine Dispens erforderlich. In jedem Fall ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Gatten die Annahme der wesentlichen Zwecke und Eigenschaften der Ehe nicht ausschließen und dass der katholische Gatte die Verpflichtungen bekräftigt, den Glauben zu bewahren sowie die Taufe und die katholische Erziehung der Kinder zu sichern. Diese Verpflichtungen müssen auch dem anderen Gatten bekannt sein.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 345

Das Sakrament der Ehe schafft zwischen den Ehegatten ein Band, das lebenslang und ausschließlich ist. Gott selbst besiegelt den Konsens der Brautleute. Darum kann die zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe nie aufgelöst werden. Außerdem verleiht dieses Sakrament den Brautleuten die notwendige Gnade zur Erlangung der Heiligkeit im Eheleben und zur verantwortungsvollen Annahme und Erziehung der Kinder.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 346

Solche Sünden sind: der Ehebruch; die Polygamie, die der gleichen Würde von Mann und Frau sowie der Einheit und Ausschließlichkeit der ehelichen Liebe widerspricht; die Weigerung, fruchtbar zu sein, die das eheliche Leben um die Gabe der Kinder bringt; die Scheidung, die der Unauflöslichkeit der Ehe entgegensteht.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 347

Falls das Zusammenleben aus schwerwiegenden Gründen praktisch unmöglich geworden ist, gestattet die Kirche die Trennung der Gatten dem Leib nach, obwohl sie wünscht, dass sie sich versöhnen. Doch solange der Partner lebt, sind sie nicht frei, eine neue Ehe zu schließen, es sei denn, ihre Ehe ist ungültig und wird von der kirchlichen Autorität für ungültig erklärt.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 348

In Treue zum Herrn kann die Kirche die Verbindung der zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht als Ehe anerkennen. „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10, 11–12). Die Kirche schenkt diesen Menschen aufmerksame Zuwendung und lädt sie zu einem Leben aus dem Glauben, zum Gebet, zu Werken der Nächstenliebe und zur christlichen Erziehung der Kinder ein. Doch solange diese Situation fortdauert, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht, können sie nicht die sakramentale Lossprechung empfangen, nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten und gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 349

Weil die Familie die gemeinschaftliche und familiäre Natur der Kirche als Familie Gottes ausdrückt und verwirklicht. Alle Glieder der Familie üben gemäß der je eigenen Rolle das durch die Taufe erworbene Priestertum aus und tragen dazu bei, dass aus der Familie eine Gnaden- und Gebetsgemeinschaft wird, eine Schule der menschlichen und christlichen Tugenden und ein Ort der ersten Verkündigung des Glaubens an die Kinder.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 350

Katechismus der Katholischen Kirche

1659 Der hl. Paulus sagt: „Ihr Männer liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt hat ... Dies ist ein tiefes Mysterium; ich beziehe es auf Christus und die Kirche“ (Eph 5, 25. 32).

1660 Der Bund der Ehe, durch den ein Mann und eine Frau miteinander eine innige Lebens- und Liebesgemeinschaft bilden, wurde durch den Schöpfer grundgelegt und mit eigenen Gesetzen versehen. Er ist von Natur aus auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet. Der Ehebund zwischen Getauften wurde von Christus, dem Herrn, zur Würde eines Sakramentes erhoben.

1661 Das Sakrament der Ehe ist ein Zeichen für den Bund zwischen Christus und der Kirche. Er gibt den Gatten die Gnade, einander mit der Liebe zu lieben, mit der Christus die Kirche liebt. Die Gnade des Sakramentes vervollkommnet so die menschliche Liebe der Gatten, stärkt ihre unauflösliche Einheit und heiligt sie auf dem Weg zum ewigen Leben.

1662 Die Ehe gründet auf dem Konsens der Vertragspartner, das heißt auf dem Willen, sich einander endgültig hinzugeben, um in einem treuen und fruchtbaren Ehebund zu leben.

1663 Da die Ehe die Gatten in einen öffentlichen Lebensstand innerhalb der Kirche stellt, ist es angebracht dass die Trauung öffentlich, im Rahmen einer liturgischen Feier geschieht vor dem Priester (oder dem dazu bevollmächtigten Zeugen der Kirche), den Trauzeugen und der Gemeinde der Gläubigen.

1664 Einheit, Unauflöslichkeit und Bereitschaft zur Fruchtbarkeit sind für die Ehe wesentlich. Die Polygamie lässt sich mit der Einheit der Ehe nicht vereinbaren. Eine Scheidung trennt, was Gott vereint hat; die Weigerung, fruchtbar zu sein, bringt das eheliche Leben um seine „vorzüglichste Gabe“, das Kind (GS 50, 1).

1665 Geschiedene, die zu Lebzeiten des rechtmäßigen Gatten wieder heiraten, verstoßen gegen den Plan und das Gesetz Gottes, wie Christus es gelehrt hat. Sie sind zwar nicht von der Kirche getrennt, dürfen aber die heilige Kommunion nicht empfangen. Sie können ihr Leben dennoch christlich führen, vor allem dadurch, dass sie ihre Kinder im Glauben erziehen.

1666 Die christliche Familie ist die Stätte, wo die Kinder die erste Kunde vom Glauben erhalten. Darum wird sie mit Recht „Hauskirche" genannt - eine Gnaden- und Gebetsgemeinschaft, eine Schule der menschlichen Tugenden und der christlichen Liebe.

Weitere Sakramente