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Das Sakrament der Buße und der Versöhnung

Beichtstuhl

Jeder Mensch macht im Laufe seines Lebens Fehler. Gott sorgt sich für den Menschen, der schuldig geworden ist, im Sakrament der Versöhnung, auch Beichte genannt.

In der Beich­te bzw. in einem Beicht­ge­spräch bekennt sich der Gläu­bi­ge zu sei­nen Sün­den, die ihn von Gott und sei­nem Wil­len tren­nen, über­nimmt Ver­ant­wor­tung dafür und zeigt Reue. Die Sün­den wer­den von Gott ver­ge­ben. Mit der Abkehr von den eige­nen Sün­den soll so die Zuwen­dung zu Gott und eine Neu­aus­rich­tung einhergehen. 

Die Ver­ge­bung spricht stell­ver­tre­tend der Pries­ter im Beicht­stuhl aus, nach­dem der Gläu­bi­ge sei­ne Sün­den dar­ge­legt hat: ​Ich spre­che dich los von dei­nen Sün­den im Namen des Vaters und des Soh­nes und des Hei­li­gen Geis­tes.“ Im Anschluss dar­an leis­tet der Gläu­bi­ge Buße durch ein vom Pries­ter bestimm­tes ​Buß­werk“ wie etwa ein Gebet oder eine hel­fen­de Tat. Es soll ech­ter Aus­druck sein, das eige­ne Leben erneu­ert mit Gott zu gestalten.

Quelle: Bistum Passau

Ich möchte beichten

Wenn Sie das Sakrament der Buße und der Versöhnung empfangen möchten oder ein Beichtgespräch wünschen, können Sie sich gerne bei Pfarrer Müller oder bei Pfarrer Stoffel melden.

Während der Nacht der Anbetung gibt es ebenfalls Gelegenheit zur Beichte, sowie nach Bußgottesdiensten in der Advents- und Fastenzeit.

Priester

Dekan Hans-Georg Müller

Dekan Hans-Georg Müller

Pfarrer
Pfarrer-Johannes-Schulz-Platz
66773 Schwalbach
Bild von Pfarrer Lothar Stoffel

Pfarrer Lothar Stoffel

Kooperator
Pastor-Thielen-Straße 18
66773 Schwalbach
Bild von einer violetten Stola

Am Osterabend zeigte sich Jesus, der Herr, seinen Aposteln und sprach zu ihnen: „Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert“ (Joh 20, 22-23).

Was lehrt die Kirche?

Einfach erklärt

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Christus, der Arzt der Seele und des Leibes, hat sie eingesetzt, weil das neue Leben, das er uns in den Sakramenten der christlichen Initiation geschenkt hat, geschwächt und durch die Sünde sogar verloren werden kann. Darum wollte er, dass die Kirche sein Heilungs- und Heilswerk durch diese beiden Sakramente fortsetze.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 295

Es wird Sakrament der Buße, der Versöhnung, der Vergebung, der Beichte oder der Umkehr genannt.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 296

Das in der Taufe erhaltene neue Leben in der Gnade hat die Schwäche der menschlichen Natur und die Neigung zur Sünde (die Konkupiszenz) nicht behoben. Deshalb setzte Christus dieses Sakrament für die Umkehr der Getauften ein, die sich durch die Sünde von ihm entfernt haben.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 297

Der auferstandene Herr hat dieses Sakrament eingesetzt, als er sich am Osterabend seinen Aposteln zeigte und zu ihnen sprach: „Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben, wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert“ (Joh 20, 22–23).

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 298

Der Ruf Christi zur Umkehr ergeht auch weiterhin im Leben der Getauften. Die Umkehr ist eine fortwährende Aufgabe für die ganze Kirche, die heilig ist, aber in ihrem Schoß Sünder umfasst.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 299

Die innere Buße ist die Regung eines „zerknirschten Geistes“ (Ps 51, 19), der durch die göttliche Gnade dazu bewegt wird, auf die barmherzige Liebe Gottes zu antworten. Sie schließt den Schmerz und die Abscheu vor den begangenen Sünden, den festen Vorsatz, in Zukunft nicht mehr zu sündigen, und das Vertrauen auf die Hilfe Gottes ein. Sie wird von der Hoffung auf die göttliche Barmherzigkeit genährt.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 300

Die Buße drückt sich in sehr verschiedenen Formen aus, besonders im Fasten, Beten und Almosengeben. Diese und viele andere Formen der Buße kann der Christ im täglichen Leben praktizieren, besonders in der Fastenzeit und am Freitag, dem Tag der Buße.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 301

Wesentlich sind zwei Elemente: das Handeln des Menschen, der sich unter dem Walten des Heiligen Geistes bekehrt, und die Lossprechung durch den Priester, der im Namen Christi die Vergebung schenkt und die Art der Genugtuung bestimmt.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 302

Die Akte des Pönitenten sind: eine sorgfältige Gewissenserforschung; die Reue, die vollkommen ist, wenn sie aus der Liebe zu Gott hervorgeht, und unvollkommen, wenn sie auf anderen Motiven beruht, und die den Vorsatz einschließt, nicht mehr zu sündigen; das Bekenntnis, das im Geständnis der Sünden vor dem Priester besteht; die Genugtuung oder Buße, die der Beichtvater dem Pönitenten auferlegt, um den Schaden wiedergutzumachen, den die Sünde verursacht hat.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 303

Man muss alle noch nicht gebeichteten schweren Sünden beichten, an die man sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung erinnert. Die Beichte der schweren Sünden ist der einzige ordentliche Weg, um die Vergebung zu erlangen.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 304

Jeder Gläubige ist nach Erreichen des Unterscheidungsalters verpflichtet, die schweren Sünden wenigstens einmal jährlich, und in jedem Fall vor dem Empfang der heiligen Kommunion, zu beichten.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 305

Das Bekenntnis der lässlichen Sünden wird von der Kirche nachdrücklich empfohlen, auch wenn es nicht im strengen Sinn notwendig ist. Es ist für uns eine Hilfe, unser Gewissen richtig zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns von Christus heilen zu lassen und im geistlichen Leben zu wachsen.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 306

Christus hat den Dienst der Versöhnung seinen Aposteln und deren Nachfolgern, den Bischöfen, sowie deren Mitarbeitern, den Priestern, anvertraut. Sie werden darum zu Werkzeugen der Barmherzigkeit und der Gerechtigkeit Gottes. Sie üben die Vollmacht der Sündenvergebung im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes aus.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 307

Die Lossprechung von bestimmten, besonders schweren Sünden (wie von jenen, die mit der Exkommunikation belegt werden) ist dem Apostolischen Stuhl oder dem Ortsbischof oder den von ihnen ermächtigten Priestern vorbehalten. Im Fall von Todesgefahr kann allerdings jeder Priester von jeder Sünde und jeder Exkommunikation lossprechen.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 308

Weil dieser Dienst überaus groß ist und Achtung und Behutsamkeit gegenüber dem Beichtenden erfordert, ist jeder Beichtvater ausnahmslos und unter strengsten Strafen verpflichtet, das sakramentale Siegel, das heißt das absolute Stillschweigen über die in der Beichte erfahrenen Sünden, zu wahren.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 309

Die Wirkungen des Bußsakramentes sind: die Versöhnung mit Gott und folglich die Vergebung der Sünden; die Versöhnung mit der Kirche; die Wiedererlangung des Gnadenstandes, falls er verloren war; der Erlass der durch die Todsünden verdienten ewigen Strafe und der wenigstens teilweise Erlass der zeitlichen Strafen, die aus der Sünde folgen; der Friede und die Ruhe des Gewissens und der geistliche Trost; das Wachstum der geistlichen Kräfte für den christlichen Kampf.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 310

Wenn eine schwere Notlage besteht (etwa in unmittelbarer Todesgefahr), kann man sich mit der gemeinschaftlichen Feier der Versöhnung mit allgemeinem Sündenbekenntnis und gemeinsamer Lossprechung behelfen. Dabei sind die Richtlinien der Kirche zu beachten, und die Pönitenten müssen den Vorsatz haben, die schweren Sünden möglichst bald einzeln zu beichten.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 311

Ablässe sind der Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon vergeben sind. Einen solchen Erlass erlangt der Gläubige unter bestimmten Bedingungen für sich oder für die Verstorbenen durch den Dienst der Kirche, die als Vermittlerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen austeilt.

Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche 312

Katechismus der Katholischen Kirche

1485 Am Osterabend zeigte sich Jesus, der Herr, seinen Aposteln und sprach zu ihnen: „Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert“ (Joh 20 22-23).

1486 Die Vergebung der nach der Taufe begangenen Sünden wird durch ein eigenes Sakrament gewährt; dieses heißt das Sakrament der Umkehr, der Beichte, der Buße oder der Versöhnung.

1487 Wer sündigt, verletzt die Ehre und Liebe Gottes, seine eigene Würde als Mensch, der berufen ist, Kind Gottes zu sein, und das geistliche Wohl der Kirche, deren lebendiger Baustein jeder Christ sein soll.

1488 Im Licht des Glaubens gibt es nichts Schlimmeres als die Sünde; nichts hat so arge Folgen für die Sünder selbst, für die Kirche und für die ganze Welt.

1489 Die Rückkehr zur Gemeinschaft mit Gott, die durch die Sünde verloren war, geht aus der Gnade Gottes hervor, der voll Erbarmen um das Heil der Menschen besorgt ist. Man muß dieses kostbare Geschenk für sich selbst und die anderen erbitten.

1490 Die Rückkehr zu Gott, die Bekehrung und Reue genannt wird, besteht im Schmerz und im Abscheu vor den begangenen Sünden sowie im festen Vorsatz, zukünftig nicht mehr zu sündigen. Die Bekehrung erstreckt sich also auf die Vergangenheit und auf die Zukunft; sie wird von der Hoffnung auf die göttliche Barmherzigkeit genährt.

1491 Das Sakrament der Buße besteht in der Gesamtheit der drei Akte des Pönitenten und in der Lossprechung durch den Priester. Die Akte des Pönitenten sind: die Reue, das Bekenntnis oder Aufdecken der Sünden vor dem Priester, und der Vorsatz, Genugtuung und Werke der Sühne zu leisten.

1492 Die Reue [auch Zerknirschung genannt] muß von Beweggründen getragen sein, die aus dem Glauben kommen. Wenn die Reue von der Liebe zu Gott eingegeben ist, wird sie „vollkommen“ genannt; wenn sie auf anderen Motiven beruht, nennt man sie „unvollkommen“.

1493 Wer mit Gott und der Kirche versöhnt werden will, muß dem Priester alle schweren Sünden beichten, die er noch nicht gebeichtet hat und an die er sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung erinnert. Obwohl es an sich nicht notwendig ist, läßliche Sünden zu beichten, wird dies von der Kirche nachdrücklich empfohlen.

1494 Der Beichtvater erlegt dem Pönitenten auf, bestimmte Taten der „Genugtuung“ oder „Buße“ zu leisten, um den durch die Sünde angerichteten Schaden wiedergutzumachen und sich wieder die Verhaltensweisen eines Jüngers Christi anzugewöhnen.

1495 Nur jene Priester, die von der kirchlichen Autorität die Absolutionsvollmacht erhalten haben, können im Namen Christi Sünden vergeben.

1496 Die geistlichen Wirkungen des Bußsakramentes sind:

  • Die Versöhnung mit Gott, durch die der Sünder die Gnade wiedererlangt;
  • die Versöhnung mit der Kirche;
  • der Erlaß der ewigen Strafe, der man durch Todsünden verfällt;
  • der wenigstens teilweise Erlaß der zeitlichen Strafen, die aus der Sünde folgen;
  • der Friede und die Ruhe des Gewissens und der geistliche Trost;
  • das Wachstum der geistlichen Kräfte fur den christlichen Kampf.

1497 Die individuelle, vollständige Beichte der schweren Sünden und die darauf folgende Lossprechung ist das einzige ordentliche Mittel zur Versöhnung mit Gott und der Kirche.

1498 Durch die Ablässe können die Gläubigen für sich selbst und auch für die Seelen im Läuterungszustand den Erlaß der zeitlichen Strafen erlangen, welche Folge der Sünden sind.