1485 Am Osterabend zeigte sich Jesus, der Herr, seinen Aposteln und sprach zu ihnen: „Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert“ (Joh 20 22-23).
1486 Die Vergebung der nach der Taufe begangenen Sünden wird durch ein eigenes Sakrament gewährt; dieses heißt das Sakrament der Umkehr, der Beichte, der Buße oder der Versöhnung.
1487 Wer sündigt, verletzt die Ehre und Liebe Gottes, seine eigene Würde als Mensch, der berufen ist, Kind Gottes zu sein, und das geistliche Wohl der Kirche, deren lebendiger Baustein jeder Christ sein soll.
1488 Im Licht des Glaubens gibt es nichts Schlimmeres als die Sünde; nichts hat so arge Folgen für die Sünder selbst, für die Kirche und für die ganze Welt.
1489 Die Rückkehr zur Gemeinschaft mit Gott, die durch die Sünde verloren war, geht aus der Gnade Gottes hervor, der voll Erbarmen um das Heil der Menschen besorgt ist. Man muß dieses kostbare Geschenk für sich selbst und die anderen erbitten.
1490 Die Rückkehr zu Gott, die Bekehrung und Reue genannt wird, besteht im Schmerz und im Abscheu vor den begangenen Sünden sowie im festen Vorsatz, zukünftig nicht mehr zu sündigen. Die Bekehrung erstreckt sich also auf die Vergangenheit und auf die Zukunft; sie wird von der Hoffnung auf die göttliche Barmherzigkeit genährt.
1491 Das Sakrament der Buße besteht in der Gesamtheit der drei Akte des Pönitenten und in der Lossprechung durch den Priester. Die Akte des Pönitenten sind: die Reue, das Bekenntnis oder Aufdecken der Sünden vor dem Priester, und der Vorsatz, Genugtuung und Werke der Sühne zu leisten.
1492 Die Reue [auch Zerknirschung genannt] muß von Beweggründen getragen sein, die aus dem Glauben kommen. Wenn die Reue von der Liebe zu Gott eingegeben ist, wird sie „vollkommen“ genannt; wenn sie auf anderen Motiven beruht, nennt man sie „unvollkommen“.
1493 Wer mit Gott und der Kirche versöhnt werden will, muß dem Priester alle schweren Sünden beichten, die er noch nicht gebeichtet hat und an die er sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung erinnert. Obwohl es an sich nicht notwendig ist, läßliche Sünden zu beichten, wird dies von der Kirche nachdrücklich empfohlen.
1494 Der Beichtvater erlegt dem Pönitenten auf, bestimmte Taten der „Genugtuung“ oder „Buße“ zu leisten, um den durch die Sünde angerichteten Schaden wiedergutzumachen und sich wieder die Verhaltensweisen eines Jüngers Christi anzugewöhnen.
1495 Nur jene Priester, die von der kirchlichen Autorität die Absolutionsvollmacht erhalten haben, können im Namen Christi Sünden vergeben.
1496 Die geistlichen Wirkungen des Bußsakramentes sind:
- Die Versöhnung mit Gott, durch die der Sünder die Gnade wiedererlangt;
- die Versöhnung mit der Kirche;
- der Erlaß der ewigen Strafe, der man durch Todsünden verfällt;
- der wenigstens teilweise Erlaß der zeitlichen Strafen, die aus der Sünde folgen;
- der Friede und die Ruhe des Gewissens und der geistliche Trost;
- das Wachstum der geistlichen Kräfte fur den christlichen Kampf.
1497 Die individuelle, vollständige Beichte der schweren Sünden und die darauf folgende Lossprechung ist das einzige ordentliche Mittel zur Versöhnung mit Gott und der Kirche.
1498 Durch die Ablässe können die Gläubigen für sich selbst und auch für die Seelen im Läuterungszustand den Erlaß der zeitlichen Strafen erlangen, welche Folge der Sünden sind.