1526 „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Presbyter der Kirche zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben“ (Jak 5, 14-15).
1527 Das Sakrament der Krankensalbung verleiht dem Christen, der die mit schwerer Krankheit oder mit dem Alter gegebenen Schwierigkeiten durchmacht, eine besondere Gnade.
1528 Der Zeitpunkt, an dem man die heilige Salbung empfangen soll, ist spätestens dann gekommen, wenn man sich wegen Krankheit oder Altersschwache in Todesgefahr befindet.
1529 Ein Christ darf die heilige Salbung jedesmal empfangen, wenn er schwer krank wird, und jedesmal, wenn sich die Krankheit wieder verschlimmert.
1530 Nur Priester (Presbyter und Bischöfe) können die Krankensalbung spenden; sie verwenden dazu Öl, das vom Bischof oder im Notfall vom Zelebranten selbst geweiht worden ist.
1531 Die Feier der Krankensalbung besteht im wesentlichen in der Salbung der Stirn und der Hände des Kranken (im römischen Ritus) oder weiterer Körperstellen (in den ostkirchlichen Riten). Diese Salbung wird durch das liturgische Gebet des Zelebranten begleitet, das um die besondere Gnade dieses Sakramentes bittet.
1532 Wirkungen der besonderen Gnade des Sakramentes der Krankensalbung sind:
- die Vereinigung des Kranken mit dem Leiden Christi für sein eigenes Heil und das der ganzen Kirche;
- Trost, Friede und Mut, um die Leiden der Krankheit oder des Alters christlich zu ertragen;
- die Vergebung der Sünden, falls der Kranke sie nicht durch das Bußsakrament erlangen konnte;
- die Genesung, falls dies dem Heil der Seele zuträglich ist;
- die Vorbereitung auf den Hinübergang in das ewige Leben.