Räumung von Gräbern
Nochmals hingewiesen wird, dass alle Gräber, deren letzte Belegung 1993 oder davor erfolgt ist, umgehend zu räumen sind. Die Nutzungszeit der Grabstätten auf dem Friedhof St. Martin beträgt derzeit 25 Jahre. Vor der Räumung einer Grabstätte sind die entsprechenden Antragsformulare im zentralen Pfarrbüro auszufüllen.
Urnengemeinschaftsgrab statt anonymer Beisetzung
Inzwischen ist das dritte Urnen-gemeinschaftsgrabgrab fast belegt, das Konzept wird gerne angenommen Die Idee ist: Anstelle einer anonymen Beisetzung werden mehrere Urnen in Grabstätten, deren Ruhezeit abgelaufen ist, beigesetzt und erhalten eine namentliche Kennung.
Die alten Grabstätten wurden von den Angehörigen der Kirchengemeinde zurückgegeben und können so als Gemeinschaftsgrab weiterverwendet werden. Die Kirchengemeinde übernimmt die Pflege der Grabstätte für 25 Jahre. Die Kosten sind vergleichbar mit den Kosten einer anonymen Beisetzung. Aus Sicht des Verwaltungsrates ist dies ein wichtiger Beitrag gegen jede Form der Anonymisierung des Menschen.
Mögliche Erdbestattung bei Kostenübernahme durch das Sozialamt
Immer häufiger werden Menschen, die im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sind, genötigt die Form der Einäscherung zu wählen, obwohl sie dies nicht möchten. Der Verwaltungsrat sieht das Begräbnis als ein Werk der Barmherzigkeit an und räumt daher all jenen, bei denen das Sozialamt die Beerdigungskosten übernimmt, auch die Möglichkeit einer Erdbestattung auf dem Friedhof St. Martin ein. Die Bestattung wird in einer normalen Rasenfläche erfolgen; auf dieser Fläche wird eine kleine Platte mit Namen und den Lebensdaten angebracht.